Auch annähernd 25 Jahre seit dem Fall des „Eisernen Vorhangs“ ist das Wissen der deutschen und westeuropäischen Rechtswissenschaft über das Rechtssystem der ehemaligen Ostblock-Staaten sehr gering. Das verwundert, sind doch viele der Forderungen, die von den Demokratiebewegungen erhoben worden sind und – wie zuletzt in der Ukraine – immer noch erhoben werden, darauf gerichtet, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechtsbindung sowie politische Freiheitsrechte nach dem Vorbild westeuropäischer Standards einzuführen.
Ein Grund für den mangelhaften wissenschaftlichen Austausch mag in der Sprachbarriere liegen: Als Wissenschaftssprache im internationalen Rechtsdialog hat sich in Westeuropa Englisch etabliert, in Osteuropa war aber lange Zeit noch Russisch die maßgebliche Sekundärsprache. Das hat dazu geführt, dass die Rechtswissenschaftler aus dem osteuropäischen Raum Ihre eigenen Forschungsarbeiten vielfach nur unter Inkaufnahme hoher Übersetzungskosten in Westeuropa veröffentlichen können. An dieser Stelle möchte die Zeitschrift „Recht der Osteuropäischen Staaten (ReOS)“ ansetzen. Sie bietet Wissenschaftlern aus den Osteuropäischen Ländern eine Plattform, um ihre Forschungsergebnisse in russischer Sprache oder wahlweise auch auf deutsch oder englisch zu publizieren. In der gleichen Weise sind deutsche Autoren aufgefordert, Ihre Forschungsergebnisse zum Recht der osteuropäischen Staaten beizutragen. Inhaltliche Zusammenfassungen in deutscher Sprache erstellt die Redaktion der Zeitschrift.
Die Herausgeber erhoffen sich von dieser Initiative einen Anstoß für einen zukünftig intensivierten rechtswissenschaftlichen Austausch zwischen West- und Osteuropa.